Hygieneplan ab 1.11.22

Corona-Hygieneplan der Staatlichen Grundschule „Erich Kästner“

 

gültig ab 01.11.2022

 

 

Umgang mit Krankheitssymptomen:

 

  • Nach § 34 i. V. m. § 33 IfSG darf das pädagogische Personal im Falle der in § 34 IfSG genannten Erkrankungen oder Erkrankungsverdachte nicht an Schulen tätig werden.

Ebenso dürfen Schüler*innen die Schule in diesen Fällen nicht betreten.

 

  • Schüler*innen sowie pädagogisches und sonstiges schulisches Personal ohne Fieber, aber mit den Symptomen laufende Nase, verstopfte Nasenatmung, gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern können grundsätzlich zur Schule kommen. Voraussetzung ist, dass das Allgemeinbefinden nicht weiter eingeschränkt ist und die Person grundsätzlich arbeits- bzw. unterrichtsfähig ist.

In diesem Fall wird vor dem Schulbesuch Zuhause die Durchführung eines

freiwilligen Selbsttests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus

SARS-CoV-2 empfohlen.

Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen besonders zu

beachten und sollte vom Personal eine qualifizierte Gesichtsmaske

entsprechend den Vorgaben getragen werden.

  • Sofern oben erwähnte Krankheitssymptome auftreten, wird empfohlen, die Symptome ärztlich abklären zu lassen.

 

 

Persönliche Hygiene:

 

  • möglichst Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln

 

  • gründliche Händehygiene: vor dem Frühstück und Mittagessen, nach jeder Hofpause, nach dem Toilettengang, nach dem Sport-, Werk- und Kunsterziehungsunterricht


 

  • regelmäßige (monatliche) Belehrung zu den Hygienehinweisen zum Händewaschen


 

  • Husten- und Niesetikette

 

 

Hygiene im Schulhaus:

 

  • Im Sanitärbereich und in den Klassenräumen sind kindgerechte Hinweise zum hygienischen Verhalten ausgehängt.

 

  • Klasse 2 und Klasse 3b nutzen den Hauptflur und die grüne Glastür als Ein- und Ausgang.

Klasse 1 und Klasse 4 nutzen den Mittelflur und die linke Holztür als Ein- und Ausgang.

Klasse 3b nutzt den Flur beim Hausmeister und die rechte Holztür als Ein- und Ausgang.

 

  • Klasse 3b nutzt die Toiletten in der Turnhalle.

Klasse 2 und Klasse 3a nutzen die Toiletten unten.

Klasse 1 und Klasse 4 nutzen die Toiletten auf der Empore.

 

  • Die Klassen bzw. Klassenstufen essen, wenn möglich, einzeln Mittag.

 

 

Durchführung von Unterricht und externen Angeboten:

 

  • Sportunterricht (inklusive Schulschwimmen) wird laut Stundentafel in unserem Sportraum oder im Freien (Schulhof, Spielplatz oder Sportplatz) durchgeführt. Auf Grund des Unfall- und Infektionsschutzes wird der reguläre Sportunterricht im Sportraum mit Maximal 26 Kindern durchgeführt.

Es wird ausdrücklich empfohlen, beim Sportunterricht besonderen Wert auf Hygienemaßnahmen zu legen z.B. Händewaschen durch Schüler*innen vor und nach dem Sportunterricht.

 

  • Der Musikunterricht, Singen der Gruppe sowie Instrumentenproben, sollten in ausreichend großen und gut zu lüftenden Räumen stattfinden.

 

  • Die Bibliothek wird von Frau Woelk und Frau Steinert regelmäßig geöffnet und unter den geltenden Hygienemaßnahmen dürfen sich maximal 10 Kinder dort aufhalten.

 

 

Raumhygiene und Lüften:

 

  • Auf eine regelmäßige Reinigung entsprechend den geltenden DIN-Normen ist zu achten und diese in geeigneter Art und Weise zu dokumentieren.

 

  • Innenräume sollten mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden.


 

  • Aus Gründen des Arbeitsschutzes sollten insbesondere im Herbst und Winter Mindesttemperaturen zwischen 19 und 20 Grad Celsius in den Innenräumen eingehalten werden.


 


 

  • Die in allen Klassenräumen einer Schule vorhandenen CO2-Messgeräte sind sachgemäß zu verwenden. Dadurch wird das Lüftungsverhalten positiv beeinflusst. Eine erhöhte CO2-Konzentration lässt zwar keine Aussage über virushaltige Aerosole zu, aber sie deutet darauf hin, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein kann.


 

  • Regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften sind elementar, Kipplüften ist nicht ausreichend.


 

  • Beim Lüften ist die Aufsichtspflicht zu beachten.

 

  • Fenster und Fensterbänke sind für das Lüften frei zu räumen und frei zu halten.


 

  • Vor Beginn des Unterrichtstages und nach Unterrichtsschluss erfolgt eine gründliche Lüftung der Räume durch Stoßlüftung (mindestens 15 Minuten) über Fenster und Türen.


 

  • Weitere Stoßlüftungen des Unterrichtsraumes erfolgen:


 

- in jeder Pause (nach 45 Minuten) über die gesamte Pausendauer, auch während der kalten Jahreszeit.

- während des Unterrichts ca. alle 20 Minuten (mindestens zwei Fenster, möglichst die beiden äußeren Fenster). Bei kalten Außentemperaturen im Winter ist ein Lüften von ca. 3 bis 5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10 bis 20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet werden.

- Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften.

 

 

Versammlungen und Konferenzen:

 

  • Nach Möglichkeit sollen im Sinne eines primären Infektionsschutzes entsprechend größere Räume oder eine angepasste zeitliche Abfolge gewählt werden.

 

  • Zudem sollte auf die Einhaltung der AHA-L Regeln (Abstandhalten, Händehygiene, [Alltags]Maske und „L“ für Lüften) geachtet werden.